INFORMATIONEN ZUR...
Mindestalter:
16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder:
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25km/h bis max. 45km/h die Muskelkraft unterstützt
Dreirädrige Kleinkrafträder:
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elekromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elekrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
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